Bundesrat stimmt für Anpassung beim Datenschutz

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zugestimmt. Zuvor hatte bereits der Bundestag dem Gesetzespaket mehrheitlich zugestimmt. Damit kann das über 150 Artikel starke "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" in Kürze in Kraft treten.

Die Anpassungen greifen in 154 Fachgesetze ein und regeln den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an.

Für kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden Entlastungen eingefügt. Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 - bisher waren es 10. Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht. Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig ist auch eine E-Mail ausreichend.

Weitere Änderungen zum Bürokratieabbau beschloss der Bundestag unter anderem bei der Melderegisterauskunft, der Gewerbeanzeige und der Datenverarbeitung durch Industrie- und Handelskammern. Er griff damit auch Vorschläge des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Beratungsdurchgang auf.

 

Quelle: Bundesrat

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