Bundesrat fordert Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer am 12.04.2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann.

Die Länderkammer fordert eine Prüfung, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist.

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sogenannte Doppelverbeitragung die nach Planung der Länderkammer wieder abgeschafft werden soll.

 

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