Bundesprogramm für Ausbildungsplätze wird verlängert

Die Bundesregierung will Ausbildungsplätze sichern, die durch Corona bedroht sind. Das Kabinett hat dafür am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen. Darin enthalten, u. a. die Verdopplung der Ausbildungsprämien. Zudem sollen mehr Firmen von den Hilfen profitieren. Für das Programm stehen im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das kommende Jahr vorgesehen.

 

In der Weiterentwicklung der Ersten Förderrichtlinie sind mehrere Punkte vorgesehen. Die Förderung mit Ausbildungsprämien wird nicht mit dem 15.02.2021 enden, sondern nahtlos fortgesetzt. Dazu werden die bislang geltenden Fördermöglichkeiten bis zum 31.05.2021 verlängert.

 

Für Ausbildungen, die ab dem 01.06.2021 beginnen, - somit für das kommende Ausbildungsjahr - wird die neue (höhere) Fördersystematik in Kraft gesetzt werden: Verdoppelung der Ausbildungsprämien (von derzeit 2.000 bzw. 3.000 Euro) auf 4.000 bzw. 6.000 Euro

 

Zum 01.06.2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien auch eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Gefördert werden können dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bislang bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

 

Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen deutlich verbessert: Zukünftig wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 % Sozialversicherungspauschale) übernommen. Auch hier folgt eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bislang bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

 

Als neue Leistung wird ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt. Dieser wird einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Auszubildenden beinhalten, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (z. B. in Hotels: Geschäftsreisende; in der Gastronomie: Außerhausverkauf) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.

 

Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und - wie die neue Ausbildungsprämie plus - auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz wird auch eine Förderung möglich sein, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist.

 

 

Quelle: BMAS

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