Bund und Länder sprechen sich für stufenweise Lockerungen aus

Bund und Länder haben sich auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen in den kommenden vier Wochen bis zum Frühlingsbeginn am 20.03.2022 verständigt. Wann einzelne Einschränkungen bis dahin konkret aufgehoben oder heruntergefahren werden, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und davon, wie schnell jeweils die entsprechende Corona-Verordnung geändert wird. Die ersten Bundesländer arbeiten an entsprechenden Regelungen.

 

Stufe 1: Unbeschränktes Treffen und Einkaufen

Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19.03.2022 bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt - ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder.

 

Stufe 2: Clubs und Diskotheken wieder geöffnet

Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 04.03.2022 wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken. Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus). Für den Stadionbesuch wird die zulässige Zuschauerzahl erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. Drinnen dürfen es 60% Auslastung, aber maximal 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sein. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

 

Stufe 3: Ende aller tiefgreifenderen Maßnahmen ab 20.03.2022

Ab dem 20.03.2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19.03.2022 angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls.

Quelle: Bund und Länder Beschluss

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