BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) sowie das Grundrentengesetz vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879, BStBl 2021 I S. 4) wurde das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst. 

Das neue BMF-Schreiben vom 12. August 2021 ersetzt die BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 (BStBl2018 I S. 147) und vom 8. August 2019 (BStBl I S. 834). Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 12.08.2021 – IV C 5 - S 2333/19/10008 :017

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