Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden. Weitere enthalten Maßnahmen sind die Anpassung der Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Quelle: BMF-Schreiben (externer Link):
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