Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern neu gefasst. Berücksichtigt wurden u.a. die neuere BFH-Rechtsprechung sowie die ab 01.01.2020 geltenden gesetzlichen Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte.
Quelle: BMF-Schreiben vom 25.11.2020 - IV C 5 - S 2353/19/10011 :006
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