Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31.12.2019 entstanden ist, bis zu 21 Monate verlängert. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Quelle: BGBl Teil I Nr. 18 vom 20.04.2020 Seite 801
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