Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31.12.2019 entstanden ist, bis zu 21 Monate verlängert. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Quelle: BGBl Teil I Nr. 18 vom 20.04.2020 Seite 801

 

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