Beschluss Bund-Länder-Gipfel

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Bundesländer haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage den anliegenden Beschluss zu weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gefasst.

 

Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Arbeitgeber und Beschäftigte werden dazu aufgerufen, in den nächsten Wochen das Homeoffice verstärkt zu nutzen. 

 

Ausgehend von den Empfehlungen des BMG, die sich auf entsprechende Kenntnisse des RKI stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen ohne die Möglichkeit einer Freitestung. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch Auffrischungsimpfung aufweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für Genesene und frisch Geimpfte.

 

Für alle Übrigen endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Sie können sie sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten. Damit wird auch den Herausforderungen der kritischen Infrastruktur Rechnung getragen. Um vulnerable Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.

 

Weitere Beschlüsse wurden zum Tragen von Masken, Regelungen für Zusammenkünfte etc. beschlossen:

 

Quelle: Bundesregierung

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