BDA fordert Absenkung der Insolvenzgeldumlage

Der Insolvenzgeldumlagesatz beträgt derzeit gesetzlich 0,12 % und würde ohne Anpassung im Jahr 2022 auf 0,15 % steigen. Die bisher unkritische Entwicklung der Insolvenzen und der Ausgaben für die Insolvenzgeldumlage 2021 sowie die hohe Rücklage rechtfertigen nach aktuellem Stand die Halbierung des derzeitigen Umlagesatzes und damit die Rückkehr zur Vorkrisenhöhe. Die Anpassung kann per Rechtsverordnung und muss nicht, wie im vergangenen Jahr, per Gesetz erfolgen.  

 

Der Bund der Arbeitgeber (BDA) fordert im Entwurf eines Positionspapiers die Absenkung der Insolvenzgeldumlage zum 01.01.2022.

 

Quelle: BDA

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