Ausschuss stimmt für Brückenteilzeit

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 17.10.2018 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

Quelle: Deutscher Bundestag

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