Die Sicherheit der betrieblichen Altersversorgung soll erhöht werden. Dieses Ziel verfolgt eine EU-Richtlinie, deren Umsetzung der Bundestag am 30.11.2018 beschlossen hat. Damit werden Pensionskassen und Pensionsfonds zur Einrichtung eines Risikomanagements verpflichtet. So müssen sie etwa mindestens alle drei Jahre eine umfassende Risikobeurteilung durchführen.
Darüber hinaus werden die Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern ausgeweitet. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Quelle: hib
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