Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die erneute Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern am 21.12.2021 veröffentlicht. Deutschland und Belgien einigten sich auf ein Fortbestehen der Regelungen ihrer Vereinbarung bis mindestens 31.03.2022. 

 

Die Regelungen des Abkommens zwischen Deutschland und Belgien laufen grundsätzlich am Ende eines Monats aus, sofern eine Verlängerung nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats schriftlich vereinbart wird. Beide Länder verständigten sich auf eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum 31.03.2022, behalten sich jedoch die Möglichkeit vor, die Vereinbarung vorzeitig zu kündigen. 

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 21.12.2021 – IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

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