Konsultationsvereinbarung mit Österreich verlängert

Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland wurde ebenfalls bis 31.12.2021 verlängert.

 

Die Konsultationsvereinbarung ist am 30.09.2021 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis nunmehr zum 31.12.2021 Anwendung. Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich nach dem 31.12.2021 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 07.10.2021 – IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001: 002

Foto: © bilderbox / stock.adobe.com