Konsultationsvereinbarung mit Frankreich verlängert

Die Konsultationsvereinbarung zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Angesichts dessen, dass es sich bei der Konsultationsvereinbarung um eine außergewöhnliche und vorübergehende Maßnahme handelt, werden die zuständigen Behörden Deutschlands und Frankreichs vor dem 31. Dezember 2021 die Entwicklung der COVID-19-Pandemielage beurteilen und einander hinsichtlich der Kündigung oder der Dauer einer weiteren Verlängerung der Konsultationsvereinbarung konsultieren.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 30.09.2021 – IV B 3 - S 1301-FRAU/19/10018 :007

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