Konsultationsvereinbarung mit Belgien verlängert

Die Konsultationsvereinbarung zwischen dem Königreich Belgien und der Bundesrepublik Deutschland wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird. Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 23.09.2021 wurde sie nunmehr bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 29.09.2021 – IV B 3 - S 1301-BEL/20/1002 : 001

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