Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz

Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und der Schweiz vom 30.11.2020 veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Besteuerung von Kurzarbeitergeld und von Grenzpendlern zur Schweiz und bedeutet eine Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 03.12.2020 - IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05

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