Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Umsetzung im Arbeitnehmerentsendegesetz

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der neu gefassten Entsenderichtlinie beschlossen.

Der Gesetzesentwurf ändert das geltende Arbeitnehmerentsendegesetz an verschiedenen Stellen gegenüber dem Referentenentwurf. § 2 Abs. 1 Nr. 5 AEntG-E wurde vom Wortlaut erweitert. Zudem wurden teilweise Erleichterungen bzgl. der Form der Mitteilung eingefügt, sodass diese Mitteilung nicht mehr schriftlich erfolgen muss, sondern Textform genügt. Der Eingang der Mitteilung soll zukünftig von der Zollverwaltung bestätigt werden (vgl. § 13b Abs. 2 AEntG-E). In § 24 Abs. 2 AEntG-E wurde die Nummer 5 gestrichen, sodass keine Ausnahmen für internationale Sportveranstaltungen mehr bestehen. Im Referentenentwurf war eine solche Ausnahme noch vorgesehen.

 

Quelle: Bundesregierung

 

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