Bundesrat stimmt für Ausbildungsvergütung

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit im Vergleich mit einem Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Um dies zu erreichen, erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung.

Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Laut Gesetzesbeschluss beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung um 18% im zweiten Jahr, um 35% im dritten und um 40% im vierten Ausbildungsjahr. Ab 2024 wird die Mindestvergütung durch Rechtsverordnung festgesetzt.

Außerdem ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung: Künftig sollen die beruflichen Fortbildungsstufen "Geprüfte Berufsspezialistin" bzw. "Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ heißen. Bezeichnungen wie Betriebswirtin, Wirtschaftsfachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meisterinnen und Meister dürften sich zusätzlich "Bachelor Professional" nennen. Durch die englischen Bezeichnungen möchten Bundesregierung und Bundestag die internationale Anschlussfähigkeit sichern.

Beabsichtigt sei auch, dass sich die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen verbessert. Zudem werde es leichter, Ausbildungen in Teilzeit zu absolvieren. Bisher sei dies nur für leistungsstarke Auszubildende zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Künftig solle dieser Weg insbesondere auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Voraussetzung für eine Ausbildung in Teilzeit sei die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Weitere Verfahrenserleichterungen für die Auszubildenden dienen vor allem dem Abbau unnötiger Bürokratie.

Quelle: Bundesrat

Foto: © bilderbox / Fotolia.com