Beitrag in der Arbeitslosenversicherung sinkt

Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 01.01.2019 von 3 % auf 2,5 % des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag am 30.11.2018 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizierungschancen-Gesetz der Bundesregierung. Die AfD und die Linke enthielten sich. Der Beitragssatz von 2,5 % soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6 % gehalten werden.

Mit dem Gesetz soll zudem die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildungsstand, Alter und Betriebsgröße ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben. Arbeitslose sollen durch das Gesetz zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens 12 Monate in den vergangenen 24 Monaten.

Quelle: hib

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