Am 05.11.2021 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Das Anwendungsschreiben enthält wichtige Regelung für die Bewertung des geldwerten Vorteils bei zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen. Außerdem wird der pauschale Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe dargestellt.
Quelle: BMF-Schreiben vom 05.11.2021 – IV C 6 - S 2177/19/10004 :008 und IV C 5 - S 2334/19/10009 :003
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