Bundesrat stimmt Änderungen beim Elterngeld zu

Der Bundesrat hat am 12.02.2021 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der den Bezug von Elterngeld flexibler gestaltet. Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit steigt demnach von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern ist künftig mit 24-32 Wochenstunden statt mit bisher 25-30 Wochenstunden möglich.

Bei Frühgeburten gibt es zusätzliches Elterngeld: Eltern bekommen jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn die Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen zu früh geboren wurden. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, müssen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Elterngeld erhalten künftig nur noch Eltern, die weniger als 300.000 Euro im Jahr verdienen - bisher lag die Grenze bei 500.000 Euro.

Das Gesetz enthält auch Regelungen, die sicherstellen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug entstehen, etwa, weil sie Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten. Das Gesetz soll am 01.09.2021 in Kraft treten.

 

Quelle: Bundesrat

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