Gesetz zur Grundrente veröffentlicht

Am 18.08.2020 wurde das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz kann unter dem kostenlosen Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes Nr. 38 (S. 1879) abgerufen werden.

Die mit dem Gesetz verbundenen Neuregelungen des § 100 EStG bezüglich der Erhöhung der Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener von derzeit 144 Euro auf 288 Euro und die Erhöhung der monatlichen Einkommensgrenze von heute 2.200 Euro auf 2.575 Euro sind damit seit dem 19.08.2020 in Kraft.

 

Quelle: Bundesregierung

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