Steuer- und beitragsfreie Sonderzahlung

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.04.2020 die neue Steuerfreiheit veröffentlicht. Nach Informationen des BMF soll damit die besondere und unverzichtbare Leistung der Arbeitnehmer in der Corona-Krise honoriert werden.

Danach können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst würden Sonderleistungen, die die Arbeitnehmer ab dem 01.03.2020 bis 31.12.2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

 

Quelle: BMF

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