BMAS plant Gesetz zur Arbeitszeitenaufzeichnung

In Zukunft soll die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 laufen bereits (C-55/18), sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) am 13.01.2020 in Berlin. Der EuGH verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Ohne ein solches System kann weder die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden.

Ein Gutachten, dass das BMAS beim Passauer Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in Auftrag gegeben hatte, stellt fest: "Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen." Der Gesetzgeber ist deshalb verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, so Frank Bayreuther in seiner Expertise.

Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach dem Urteil des EuGH sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Ministeriumssprecherin sagte, es müsse nicht alles komplett auf den Kopf gestellt werden, aber einzelne Elemente müssten angepasst werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits eine Umsetzung des EuGH-Urteils zugesagt. Die Umsetzung des Urteils soll allerdings verhältnismäßig geschehen und übermäßige Bürokratie vermeiden.

Quelle: BMAS

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