Bundesrat stimmt für Änderungen bei Betriebsrentnern

Der Bundesrat unterstützt die Regierungspläne zur Entlastung der Betriebsrenten (BR-Drs. 620/19). In seiner Stellungnahme vom 29.11.2019 (BR-Drs. 620/19 (B)) äußerte er keine Einwendungen – sieht also keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett.

Die Bundesregierung plant, ab Januar 2020 einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung einzuführen. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung würden dann erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro anfallen. Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentner könnten davon profitieren.

Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten bräuchten ab 2020 gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere soll sich der Beitragssatz reduzieren: Rund 60% der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrags leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet. Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Quelle: Bundesrat

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