Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz zu

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 552/19). Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und der Verfahrensvereinfachung. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung beziehungsweise am 01.01.2020 in Kraft treten.

Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Bundesregierung und Bundestag versprechen sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5% des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung betrieblicher Fahrräder. Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25% besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Quelle: Bundesrat

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