Gesundheitsministerium plant Entlastung von Betriebsrenten

Betriebsrentner sollen ab 2020 deutlich weniger Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Das Gesundheitsministerium legte dafür am 12.11.2019 eine Gesetzesformulierung vor. Umgesetzt werden soll damit ein Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses.

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge aktuell den vollen Beitragssatz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6% und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3%. Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente erhält, muss auf die komplette Betriebsrente den kompletten Beitrag zahlen.

Ab 01.01.2020 soll laut dem Entwurf ein Freibetrag von 159,00 Euro gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Da bei 60% der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40% sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen dadurch 1,2 Milliarden Euro Beiträge jährlich.

Quelle: Osnabrücker Zeitung

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