Bundesrat stimmt für Gesetz zum Bürokratieabbau

Am 08.11.2019 hat nach dem Bundestag, auch der Bundesrat dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen kommen Wirtschaft, Bürgern sowie der Verwaltung zu Gute und führen zum Abbau von Bürokratie. Insbesondere durch Umstellung auf elektronische Prozesse bei der Datenerfassung werden Erleichterungen umgesetzt. Das Gesetz soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein Bestandteil der Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Die eAU löst die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Papier ab. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.

Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel vernichtet werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen. Oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen. Zudem reduziert das Gesetz die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.
Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel wird abgeschafft. Der Meldeschein musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er durch ein elektronisches Meldeverfahren.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen Schritt zur Entlastung des Mittelstands. Er kritisiert allerdings, der Bundestagsbeschluss sei kein großer Wurf, sondern habe die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen lassen.

Quelle: Bundesrat

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