Bundeskabinett stimmt für 3. Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das Gesetz zur Bürokratieentlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft per Beschluss auf den Weg gebracht. Der Entwurf des Gesetzes stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung vor.

Zentrale Bausteine seien neben der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Neugründer müssen zudem zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ergänzend sei die Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer geplant. Das sei ein wesentlicher Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens – und damit für weitere signifikante Entlastungen der Unternehmen. Laut Ministerium werden die Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

 

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