Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorgeschlagen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Steuerzahler abschaffen. Nach einem von ihm vorgelegten Gesetzentwurf soll die Abgabe für 90% aller aktuellen Steuerzahler komplett wegfallen, weitere 6,5% sollen teilweise entlastet werden – je höher das Einkommen, desto höher der Anteil am Solidaritätszuschlag.

Die geplante stufenweise Belastung soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. 3,5% der derzeit Steuerpflichtigen müssten den vollen Steuersatz zahlen. Der Gesetzesentwurf wird vom Bundesministerium der Finanzen an die weiteren Ressorts weitergeleitet. 

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Im Haushaltsjahr 2018 betrug die Höhe laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro.

Nach einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, muss der Solidaritätszuschlag spätestens 2020 abgeschafft werden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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