Finanzausschuss für härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 05.06.2019 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (BT-Drs. 19/8691 und 19/9768) zugestimmt. Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen.

Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die FSK in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll sie auch sogenannte Tagelöhner-Börsen. Zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Kindergeldbezug ist vorgesehen, dass neu nach Deutschland zugezogene Bürger aus EU-Ländern während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden.

Quelle: Parlamentarischer Pressedienst

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