Minijobzentrale senkt Umlage U2

Die Umlage U2, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, sinkt zum 01.06.2019 von 0,24% auf 0,19%.

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und der Mutterschutzlohn werden zu 100 Prozent von der Arbeitgeberversicherung erstattet. Dem Arbeitgeber entstehen hierdurch also keine finanziellen Nachteile. Darüber hinaus ist für den Fall eines Beschäftigungsverbotes der Minijobberin der Verdienst als Mutterschutzlohn weiter zu zahlen.

Quelle: Minijobzentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

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