Bundesrat stimmt für neue Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen. Für Whistleblower sieht das Gesetz Ausnahmen vor.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen verabschiedet und dabei unter anderem den Quellenschutz für Journalisten gestärkt. Außerdem hat er einige Anliegen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme im ersten Durchgang übernommen.

 

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