Jobtickets und Arbeitgeberzuschüsse steuerfrei

Jobtickets sind künftig steuerfrei. Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes. Davor hatte der Finanzausschuss am 07.11.2018 in seiner Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung vorbereitet (BT-Drs. 19/5595).

Die bisherige Regelung sieht vor, wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, muss die Kostenersparnis grundsätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Diese Regelung wird nun abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden.

Der Bundestag beschloss zusätzlich, dass die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt wird. Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern werden Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag steuerfrei gestellt. Die Änderungen sollen zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten. Allerdings werden die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.

Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt (Halbierung des Bruttolistenpreises). Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 40 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.

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