Neue Durchschnittswerte für Flugkilometer

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge veröffentlicht.

Hierin werden die Durchschnittswerte für Flugkilometer der Flüge für die Bewertung nach § 8 Absatz 2 EStG ab dem Kalenderjahr 2019 festgesetzt, die Luftfahrtunternehmen ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt gewähren.

 

Quelle: Gleich lautende Erlasse vom 16.10.2018 - 3 - S 233.4/172

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