Vorläufiger Programmablaufplan für 2019 veröffentlicht

Mit Veröffentlichung vom 22.10.2018, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2019 und die Entwürfe der Programmablaufpläne bekannt gemacht.

Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 16./18.10.2018).

Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

 

Quelle: BMF

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