Bundesrat stimmt für Absenkung der Insolvenzgeldumlage

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 22.09.2017 ist die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018 beschlossen. Die Absenkung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld von aktuell 0,09 % im Jahr 2017 auf 0,06 % des Arbeitsentgelts tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Nach Angaben des BDA werden durch die Absenkung die Unternehmen um rd. 300 Mio. € entlastet.

Sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist, werden wir Sie hier auf unserer Homepage informieren.

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